Wir bieten Ihnen Rat in allen Fragen zur Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft-, Gewerbe-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, zur Eigenheim- und Investitionszulage, sowie zu steuerlichen Verfahrensfragen auf dem einfachen Weg per e-mail.
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Wie funktioniert's ?
Auftragsbedingungen und Kosten:
Sie lesen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und sind damit einverstanden.
Außerdem nehmen Sie die gesetzlichen Grundlagen für die Gebührenberechnung zur Kenntnis.
Wir werden nur Aufträge entgegennehmen, die innerhalb einer Stunde zu erledigen sind. Hierauf wenden wir §64 Steuerberatungsgesetz in Verbindung mit §§11 und 13 Steuerberatergebührenverordnung zu einem Stundensatz von EUR 92,-- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Dies bedeutet einen maximalen Rechnungsbetrag von EUR 106,72. Unser Honorar ist sofort nach Rechnungslegung fällig.
Direkt zum e-mail-Beratungs-Formular 
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Bitte beachten Sie:
- Adressen
Stellen Sie sicher, daß Ihre e-mail von dem Rechner verschickt wird, auf dem Sie die Antwort empfangen möchten. Wir nutzen das Antwort-Feature der e-mail. Geben Sie im e-mail Formular Ihre Rechnungsadresse an.
- Sachverhalt und Fragen
Stellen Sie den Sachverhalt in unserem e-mail Formular dar und formulieren Sie Ihre daraus herrührenden Fragen. Trennen Sie die Fragen möglichst vom Sachverhalt. Die Antwort können wir dann unmittelbar an Ihre Frage anhängen.
- Bearbeitungszeit
Ihre Fragen beantworten wir innerhalb der nächsten 24 Stunden nach Eingang, jedoch nur an Arbeitstagen. Sofern eine Frage nicht in die Sachgebiete Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft-, Gewerbe-, Erbschaft-, Schenkungsteuer oder Verfahrensrecht fällt oder aber die Beantwortung in einer Stunde nicht möglich ist, erhalten Sie in der gleichen Zeit eine kostenlose Nachricht.
- Sicherheit
Sie übermitteln uns Ihre Fragen ebenso unverschlüsselt, wie wir Ihnen unverschlüsselt antworten. Sie nehmen wie beim Postversand in Kauf, daß Ihre Angaben ebenso wie unsere Antwort durch illegale Handlungen in unbefugte Hände gelangen können. Innerhalb unserer Praxis unterliegen Ihre Angaben jedoch uneingeschränkt der Verschwiegenheitsverpflichtung nach dem Steuerberatungsgesetz. Auf diese Verschwiegenheit sind auch alle unsere Mitarbeiter verpflichtet. Ein Bruch dieser Verschwiegenheit ist vom Gesetz mit Strafe bedroht.
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